„Balkonkraftwerk“ ist der Überbegriff von einer „Mini“-Solaranlage, welche ohne die Hilfe von Elektrofachkräften angeschlossen werden kann. Da der Anschluss jener „Balkonkraftwerke“ über die normale Steckdose durch einen handelsüblichen Schuko-Stecker erfolgt, werden jene PV-Anlagen auch „Steckersolar-Geräte“ genannt. Es sind auch andere Begriffe in Benutzung, wie bspw. „Guerilla-PV“, da jene Anlagen häufig am Netzbetreiber vorbei in Betrieb genommen wurden. Korrekt ist aber tatsächlich „Steckersolar-Gerät“, da sie nicht zwingend am Balkon, sondern häufig auch auf Garagendächern, Carports u.a. installiert sind und der „Stecker“ als Alleinstellungsmerkmal taugt.
Diese Balkonkraftwerke leisten mit wenigen Bausteinen einen guten ersten Beitrag zum Umweltschutz und Geldsparen.
PROS UND CONS von Balkonkraftwerken:
VORTEILE eines Balkonkraftwerks
- sehr gute Deckung der Grundlast
- wirklich günstiger Einstieg für Jedermann
- schnelle Amortisation („rechnet sich“)
- unkomplizierter Anschluss, „plug & play“
- mittlerweile mit kleinen Batteriespeichern erhältlich
NACHTEILE eines Balkonkraftwerks
- Deckelung der Leitungsabgabe auf 800 W
- Überproduktion wird kostenlos ins Netz eingespeist
- keine Einspeisevergütung (ist aber zu vernachlässigen)
- Anlage nicht „skalierbar“
- ggf. Probleme bei der Installation
FAZIT: Wer keine „große“ Anlage installieren will oder kann, macht mit einem Balkonkraftwerk nichts falsch!
Balkonkraftwerk = Steckersolar-Anlage: Der Klassiker der PV-Anlagen
Balkonkraftwerke bestehen klassischerweise aus 2 Solarmodulen und einem Mikro-Wechselrichter, welcher -ungeachtet einer möglicherweise stärkeren Leistungsfähigkeit der Module – lediglich eine Ausgangsspannung von max. 800 Watt herstellt und über den Stecker ins Hausnetz einspeist.
Nach einer Gesetzesänderung in 2024 und Empfehlung des Verbands der Elektrotechnik (VDE) wurde die maximal zulässige Ausgangsspannung von 600 Watt auf 800 Watt angehoben. In benachbarten EU-Ländern lag diese Bagatellgrenze für Stecker-Solarmodule bereits länger bei der Nennleistung von 800 Watt.
Balkonkraftwerke sind die kleinsten handelsüblichen PV-Anlagen für einen Haushalt und können relativ problemlos auch von Laien installiert werden.
Während bis vor kurzem die Balkonkraftwerke noch spezielle Wieland-Stecker als Schnittstelle zum Haushaltsstromnetz vorgeschrieben waren, sind heute die allseits bekannten „Schuko-Stecker“ erlaubt.
Der Preis eines klassischen Balkonkraftwerks als Komplettpaket ist abhängig von der Leistungsstärke der Module, dem Lieferumfang (Kabel, Befestigung) und liegt i.d.R. bei ca 350-500 €. Standardmäßig umfasst das Paket neben den 2 Modulen und dem Mini-Wechselrichter teils auch die Anschlusskabel und das Montagezubehör.
Auch Balkonkraftwerke müssen angemeldet werden, allerdings nur noch beim Marktstammdatenregister. Die Weiterleitung der Daten an den jeweiligen Netzbetreiber erfolgt dann im Hintergrund automatisch. Anders als bei „großen“ Solaranlagen, die vom Elektriker angeschlossen werden, erhält man beim Balkonkraftwerk keine Einspeisevergügung. Wichtig: Auch bei Balkonkraftwerken muss ein moderner Zweirichtungszähler installiert sein. Wer ein Balkonkraftwerk betreibt und mit einem klassischen Ferraris-Zähler unterwegs ist (der auch rückwärts läuft), macht sich strafbar.
Größere Balkonkraftwerke mit mehr als 2 Modulen
De Facto liefern 2 Module bei an einem sonnigen Tag bereits mehr Energie, als der Mikrowechselrichter an das Hausnetz abgibt, bzw. zur Einspeisung ins Hausnetz erlaubt ist. Selbst leistungsfähigere Mikrowechselrichter dürfen jedoch nicht mehr Strom abgeben als die 800 Watt.
Viele Hausbesitzer wünschen sich größere Balkonkraftwerke mit drei, vier oder noch mehr Modulen, am besten in Kombination mit einem Speicher.
Da man bei einem Balkonkraftwerk keine Einspeisevergütung erhält, macht ein Balkonkraftwerk mit 3-4 Modulen wirtschaftlich nur Sinn, wenn man einen hohen Eigenverbrauch hat. Der Eigenverbrauch kann durch den hohen Stromverbrauch selber zustande kommen (bspw. tagsüber Waschmaschine, Geschirrspüler, Wärmepumpe, etc. laufen lassen oder auch weil man zuhause ist durch Homeoffice und der Rechner den Strom verbraucht) oder man speichert den Strom in einer Batterie, so dass dieser bei Dunkelheit zur Verfügung steht.
Die einfache = „unintelligente“ Kombination wäre immer noch ohne Elektro-Fachbetrieb möglich. Um den Energie-Abfluss aus dem Speicher aber nur im Bedarfsfalle zuzusteuern, benötigt man aber ein Strommessgerät im Zählerschrank, der die Information zur Verfügung stellt, wieviel Strom denn tatsächlich gerade im Haus verbraucht wird… und das darf und sollte nur eine Elektrofachkraft installieren, da Lebensgefahr!
NEGATIV ist jedoch, dass auch Balkonkraftwerke mit Batteriespeichern keine automatische dynamische Strommengenabgabe unterstützen, sondern einen konstanten Flow von 600 / 800 Watt vornehmen. Eine Steuerung der Abgabe der Stroommengen würde einen Smartmeter voraussetzen, welcher nur durch einen Elektriker am Stromkasten angebracht werden sollte, kann und darf. (Stand Jan 2024)
Status Quo – Verwertung des Stroms bei klassischen Balkonkraftwerken
Bislang waren die 2 PV-Module mit einem Mikrowechselrichter verbunden, welcher den DC-Strom direkt in AC-Strom umwandelte und direkt in voller Höhe (gedeckelt auf 800 Watt) einspeiste, und zwar unabhängig vom tatsächlichen Bedarf. Verbrauchte der Haushalt bspw. nur 350 Watt, flossen die übrigen 250 Watt ohne Einspeisevergütung in das öffentliche Stromnetz und waren für den Hausbesitzer „verloren“.
Zukunft – Verwertung des Stroms bei Balkonkraftwerken mit Strommessgerät und Speicher
Gesetz ist: max. 800 Watt ins Hausnetz, unabhängig vom Eigenverbrauch.
BESSER: Ein „intelligente“ Strommessgerät misst den tatsächlichen Hausverbrauch und gibt nur so viel Energie ab wie benötigt. Die über den Bedarf generierte Energie wird in einem Akku zwischengespeichert und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Hier ist nun auch denkbar, mehr als 2 Module anzuschließen.
ANBIETER & HERSTELLER von Batterie-Speichern für Balkonkraftwerke
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Anrecht auf ein Balkonkraftwerk
Die Installation eines Balkonkraftwerkes zählt zu den priviligierten Maßnahmen nach § 20 Absatz 2 WEG. Dann haben Eigentümer einen Anspruch auf Gestattung einer Intsallation von Balkonkraftwerken, auch wenn die übrige Wohnungseigentümergemeinschaft das eigentlich nicht wünscht. Zwar bedarf es weiterhin einer Beschlussfassung seitens der Eigentümerversammlung, da es sich im Sinne des § 20 WEG um eine „bauliche Maßnahme“ handelt, aber die weiteren Eigentümer müssen nunmehr dieser priviligierten Maßnahme zustimmen und haben kein Veto-Recht. Wird die Zustimmung verwehrt, kann diese eingeklagt werden. Die Eigentümergemeinschaft soll aber in das „Wie“ und „Wo“ mit eingebunden werden.
Auch Mietern wird nach § 554 BGB ein Anspruch gegenüber dem Vermieter eingeräumt, solche Balkonkraftwerke zu installieren (solange es dem Vermieter zuzumuten ist), denn Balkonkraftwerke können ohne großen Aufwand installiert und bei Auszug recht schnell wieder deinstalliert werden.
HINWEIS: Jene Steckdose sollte über eine eigene Sicherung im Sicherungskasten abgesichert werden.
Größere Photovoltaikanlagen – darf es ein bisschen mehr sein?
Wer etwas mehr Platz hat auf seinem Dach, sollte aber über eine großzügige Auslegung einer PV-Anlage nachdenken. Insbesondere in Kombination mit Batteriespeichern kann ein großteil des eigenen Energiebedarfs gedeckt werden. Eine typische Anlagen-Größe für Eigenheime liegt bei ca 10 kWp, was gut 10 x so groß ist wie ein klassisches Balkonkraftwerk.
TIPP: Die ideale Dimensionierung einer PV-Anlage kann anhand einer Faustformel überschlägig ermittelt werden.