Genehmigung durch Stromnetzbetreiber

Quasi alle Haushalte sind an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Der Stromnetzbetreiber muss eine Genehmigung für Photovoltaik-Anlagen erteilen, allerdings können sie den Zeitpunkt bestimmen, da ggf. zuvor das Netz ertüchtigt werden muss… vor dem „OK“ darf man nicht anschließen!

Gründe zur Hemmung der Genehmigung durch Stromnetzbetreiber

Das Wort „Strom“ gibt es nicht nur in der Elektrik, sondern auch in der Natur: In Hamburg strömt die Elbe in Richtung Nordsee und der elektrische Strom durch das Stromnetz Hamburg zum Verbraucher. Mit dem Anschluss einer Photovoltaikanlage nun aber auch andersrum: Wo früher der Strom geordnet per Einbahnstraße vom Kraftwerk zum Verbraucher floss, stellt die Einspeisung vieler unterschiedlicher Energieerzeuger in das Stromnetz eine große Herausforderung dar. – Vergleichbar mit Nebenflüssen (Solaranlagen) und der Höhe der Deiche (Stärke der Stromnetze). Je größer die PV-Anlage (Tidehub), desto stabiler muss das Stromnetz ausgebaut sein. Bei Sturmflut pusht die Solaranlage Strom in Richtung Netz und bei der Schnellladesäule und Wärmepumpe saugt der Haushalt wie das abfließende Wasser bei Ebbe.
Die Netzstabilität hat also größte Priorität, denn nur so kann der Strom für alle Nutzer zuverlässig transportiert werden. Die PV-Anlagen schießen wie die Pilze aus dem Boden, aber der Ausbau der Netze geht leider nicht so schnell voran.

Bevor eine PV-Anlage angeschlossen werden kann, prüft der Netzbetreiber (Stromnetz Hamburg, SH-Netz, EWE NETZ GmbH, regionale Stadtwerke, o.a.), ob das Stromnetz in der Straße ein weitere PV-Anlage als Einspeiser verträgt. Der Netzbetreiber prüft, ob, wann und unter welchen Umständen ein Anschluss an das örtliche Stromnetz erfolgen kann. Im positiven Fall wird vor Anschluss einer PV-Anlage noch ein „Zweirichtungs-Stromzähler“ angeschlossen, damit die Stromentnahme und die Einspeisevergütung korrekt ermittelt werden können.
Einen Antrag kann nur ein vom Stromnetzbetreiber zertifizierter Elektro-Fachbetrieb stellen. In diesem Antrag muss der Elektriker bereits etliche Angaben zur Größe der PV-Anlage und den jeweiligen Komponenten (Wechselrichter, Solarmodule, Ausrichtung, Batterie-Speicher) machen, da sich daraus die „Belastung“ des Stromnetzes ergibt. Die Antwortzeit des Stromnetzbetreibers liegt i.d.R. bei ca 3-4 Wochen.

Doch nicht nur das Stromnetz, sondern auch der Hausanschluss selbst muss ausreichend dimensioniert sein, so muss für eine PV-Anlage über 4,6 kWp der Hausanschluss 5 polig sein.

Hausanschluss für PV-Anlagen geeignet?

Ob ein Hausanschluss für den Anschluss einer Photovoltaik-Anlage geeignet ist oder nicht, muss durch einen Elektriker vor Ort überprüft werden. Theoretisch weiss zwar auch der Stromnetzbetreiber, was für ein Anschluss irgendwann mal verlegt wurde, aber der Stromnetzbetreiber erteilt diese Auskunft nicht. Das ist zwar zunächst unverständlich und ärgerlich, aber ohnehin fließen in die Entscheidung bzgl. Anschaffung einer PV-Anlage viele weitere Faktoren mit ein, wie die Erdung, die Erfüllung der „Technischen Anschlussbedingungen“ (TAB), Sicherungskasten, Zweirichtungswechselzähler, etc, so dass die In-Augenscheinnahme durch eine qualifizierte Kraft vor Ort sinnvoll und nötig ist. Dieser Elektriker öffnet den verplombten Hausanschlusskasten und kann schnell Auskunft darüber geben, ob der Hausanschluss für PV-Anlagen geeignet ist. Mittelfristig dürfte die Dimensionierung des Hausanschlusses auch für Wärmepumpen und Ladestationen von Elektrofahrzeugen relevant sein…

Stromnetz Hamburg – Erzeugungsanlage anmelden

Grundsätzlich kann jeder künftige Betreiber beim Netzbetreiber einen Antrag zur Verträglichkeitsprüfung und Genehmigung einer PV-Anlage stellen. In Hamburg wird der Antrag für Erzeugungsanlagen in der Niederspannung bei Stromnetz Hamburg gestellt. Wir empfehlen aber, dass ein Elektrofachbetrieb diesen Antrag für Sie stellt, da das Verständnis verschiedener Fachbegriffe (wie Einheitenzertifikat, NA-Schutz, Messkonzept, etc.) vorausgesetzt wird und fehlerhafte Angaben ggf. das Zeug zur Destabilisierung des Stromnetzes hätten. Außerdem muss nach Inbetriebnahme der Anlage eine Inbetriebnahmeerklärung durch einen Elektro-Meister erfolgen (Grundvoraussetzung für den Erhalt der Überschuss-Einspeisevergütung) worin direkter Bezug genommen wird auf die im Antrag gemachten Angaben. Am besten lässt man das alles von Anfang an in der Hand eines Fachbetriebs.

Inbetriebnahme einer PV-Anlage in Hamburg in 5 Schritten

Das klingt ganz einfach und für Fachkräfte ist es tatsächlich geübte Praxis, für Laien stellen sich bestenfalls viele Fragen. So wird bei den erforderlichen Unterlagen nach dem „Übersichtsschaltplan des Messkonzepts ab Netz- bzw. Hausanschluss“ gefragt… – Will noch jemand selbst aktiv werden?

  1. ANTRAG – geht alleine, aber ist am zielführensten durch einen Elektrofachbetrieb
  2. Zustimmung durch Stromnetz Hamburg (nach Prüfung)
  3. Zählersetzung – falls der Haushalt noch keinen Zweirichtungszähler hat
  4. Inbetriebsetzung – Inbetriebnahmeprotokoll inkl. der Messdaten durch Elektrofachkraft
  5. Übermittlung der Daten an Stromnetz Hamburg und Registrierung im Stammdatenregister

Bei Balkonkraftwerken muss nach Inkrafttreten des Solarpakets 1 keine Anmeldung mehr beim Stromnetzbetreiber vorgenommen werden, sondern nur noch im Marktstammdatenregister. Das ist deutlich weniger komplex und für jeden Betreiber zu schaffen.

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